Enzo Zaccaria Ving Tsun Kung – Fu Kampfkunstschule
- Mit der Antragsstellung erkennt das Mitglied die aktuell gültigen Geschäftsbedingungen an. Alle eventuell vorausgegangenen Bedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
- Mündlich oder schriftlich formulierte Bedingungen des Mitgliedes sind nur dann bindend, wenn diese vom Geschäftsführer schriftlich bestätigt wurden.
- Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages und richtet sich nach den allgemein üblichen Gesellschaftsregeln.
- Die Zaccaria Ving Tsun Kung-Fu Kampfkunstschule verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages einen Übungsplatz für den Trainingsteilnehmer bereitzustellen und die vereinbarten Unterweisungen zu erteilen.
- Die Aufnahmegebühr ist unmittelbar nach Anmeldung zu entrichten. Monatsbeiträge werden jeweils im Voraus per Bankeinzug von der umseitig genannten Kontoverbindung eingezogen. Bei Zahlungsverzögerung wird eine Mahngebühr in Höhe von 15 € berechnet. Wird die Zahlung nach dem Mahnschreiben nicht geleistet, wird der Vorgang unverzüglich an ein Inkassobüro weitergeleitet. Das Mitglied trägt alle damit verbundenen Kosten. Tritt ein Verzug der Beitragszahlungen für zwei Monate ein, wird die Summe der restlichen Beiträge der verbleibenden Vertragslaufzeit durch Zaccaria Ving Tsun Kung-Fu Kampfkunstschule sofort einforderbar.
- Die Vertragslaufzeit entspricht der Auswahl in der Gebühren- und Beitragsliste. Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündbar.
- Die Trainingszeit für Erwachsene beträgt je nach Vertragsart mindestens 1 x 60 Minuten pro Woche. Bei Kindern bis 14 Jahre je nach Vertragsart mindestens 45 Minuten pro Woche. Der Unterricht richtet sich nach den gesetzlichen Schulferien und findet während der Schulferien nicht statt.
- Wird einem Mitglied durch Schwangerschaft, Einberufung zur Bundeswehr oder durch Umzug die Entfernung zur Enzo Zaccaria Ving Tsun Kung-Fu Kampfkunstschule unzumutbar gemacht / an der Sportausübung gehindert UND kann dies durch einen ärztlichen oder behördlichen Nachweis dargelegt werden, ist die Mitgliedschaft mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats kündbar.
- Die Zaccaria Ving Tsun Kung-Fu Kampfkunstschule haftet nicht für Unfälle, die sich das Mitglied durch eigenes Verschulden bei der Benutzung der Geräte bzw. beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten zugezogen hat. Des Weiteren wird für den Verlust mitgebrachter Bekleidung und Wertgegenstände keine Haftung übernommen.
- Das Mitglied erklärt der Zaccaria Ving Tsun Kung-Fu Kampfkunstschule gegenüber, dass ihm/ihr keine seine Gesundheit betreffenden Tatsachen bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten. Dem Mitglied ist bekannt, dass die Zaccaria Ving Tsun Kung-Fu Kampfkunstschule nicht für gesundheitliche Schäden haftet, die aus der Verschleierung des Gesundheitszustandes entstehen könnten. Bei Unfällen, die sich während des Trainings oder der Teilnahme an Turnieren ereignen, haftet das Mitglied selbst.
- Mit der Unterzeichnung des Vertrags wird die in der Zaccaria Ving Tsun Kung-Fu Kampfkunstschule geltende Hausordnung anerkannt. Bei einem groben Verstoß gegen die Hausordnung liegt, vonseiten der Zaccaria Ving Tsun Kung-Fu Kampfkunstschule, die Berechtigung zur fristlosen Kündigung des Mitglieds vor.
- Die Zaccaria Ving Tsun Kung-Fu Kampfkunstschule behält sich das Recht vor, Fotos und Videos aus Trainingseinheiten, die auch Teilnehmer zeigen, zu Werbe- und Informationszwecken zu veröffentlichen. Sollten Sie dies nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Abschluss dieser Vereinbarung schriftlich zu widersprechen. Sollte kein Widerspruch erfolgen, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.